0% Mehrwertsteuer auf eine Photovoltaikanlagen-Installation
Lassen Sie jetzt eine Photovoltaikanlage von uns installieren und sparen Sie 20% Mehrwertsteuer!
Die Bundesregierung hat eine Förderung für die Installation von Photovoltaik-Anlagen eingerichtet. Somit entfällt für gewisse Investitionen im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikmodulen auf bestimmten Gebäuden ab 01.01.2024 die Mehrwertsteuer.
Wir beantworten alle Fragen und stehen Ihnen bei der Planung & Umsetzung zur Seite
Die Eckdaten
Wer bis 31.12.2025 eine Photovoltaikanlage mit einer Engpassleistung von maximal 35 kWp auf seinem Wohnhaus oder einem Gebäude desselben Grundstücks errichten lässt, wird von der Mehrwertsteuer befreit! Die Befreiung betrifft alle Lieferungen, den Erwerb innerhalb der EU, die Einfuhr sowie die Installation der Photovoltaikmodule.
Unter „Installation von Photovoltaikmodulen“ verstehen sich alle spezifischen Arbeiten, die nur dazu dienen, Ihre Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude, auf dem sie sich befindet, und sicher für die Menschen, die sich darin aufhalten, zu betreiben. Alle Installationsarbeiten müssen direkt gegenüber dem Anlagenbetreiber – also Ihnen – erbracht werden, damit sie unter den Nullsteuersatz fallen.
Die Rahmenbedingungen
Die Photovoltaikanlage ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn sie auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
- Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden
Bedingungen für die Mehrwertsteuerbefreiung sind folgende:
- Für die Anlage wurde bis zum 31.12.2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingebracht. Außer, sie wurde erstmals vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen.
- Der Nullsteuersatz gilt nur für Photovoltaikmodule, die nach dem 1. Jänner 2024 geliefert, erworben, eingeführt oder installiert werden.
- Umfasst vom Nullsteuersatz sind alle Leistungen, die keinen eigenen Zweck haben, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Bei diesen und mehr Leistungen sind Sie von der Mehrwertsteuer befreit:
- Planung durch Karner Haustechnik
- Einreichung beim Netzbetreiber
- Montage
- Verkabelung
- Anschluss
- Prüfung & Inbetriebnahme
- Erstellung der Systemdokumentation
- Fertigstellungsmeldung
Mehr zu allen Rahmenbedingungen der Förderung finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Finanzen.
Wir helfen, Sie sparen!
Karner Haustechnik steht Ihnen von der Planung, über die Montage, bis hin zur Fertigstellungsmeldung Ihrer Photovoltaikanlage zur Seite. Wir wissen genau worauf’s ankommt. Deshalb entsprechen die Rechnungslegung, die Dokumentationspflicht zum Nachweis der Einhaltung der erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Bestätigung betreffend den Nullsteuersatz automatisch den Förderungsrichtlinien. So müssen Sie sich um nichts mehr kümmern!
Mit Karner Haustechnik bekommen Sie Ihre Anlage direkt vom Elektriker (selbstverständlich mit aufrechter Gewerbeberechtigung Elektrotechnik). Außerdem schulen wir unsere Montageteams laufend, damit sie immer am neuesten Stand sind. Alle Produkte, die wir verwenden, stammen von namhaften Herstellern und bieten somit höchste Qualität. Unsere Preise gestalten wir fair und kommunizieren sie stets transparent!
Der Prozess...
BEVOR WIR LOSLEGEN KÖNNEN ...
wollen wir Ihnen ein seriöses Richtangebot machen. Dazu brauchen wir ein paar Eckdaten zu Ihrem Dach, Ihrem Stromverbrauch und dem gewünschten Umsetzungszeitraum.
Diese Grundinformationen helfen uns bei der Planung, Auslegung und Dimensionierung Ihrer künftigen Photovoltaikanlage.
Achtung, die Aktion ist befristet, also schnell sein und gleich eine Anfrage stellen!